Wir sind eine hochspezialisierte Kanzlei für Verkehrsrecht im Bereich der Unfallregulierung.

Als Geschädigter haben Sie das Recht, nach einem Unfallschaden einen Anwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Dies ermöglicht Ihnen, auf Augenhöhe mit der gegnerischen Versicherung zu agieren.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten durch die Versicherung des Unfallgegners.

Unser Anliegen ist es, die Ihnen zustehenden Ansprüche vollumfänglich und ohne Kürzungen gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.

Wir sorgen dafür, dass Sie nach dem Unfall schnell und unkompliziert Ihr Geld erhalten.


Ihr Markus Rudolph
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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