Das sollten Sie wissen:

Selbstverständlich sollten Sie zunächst die Unfallstelle absichern und sichergehen, dass keine Verletzungen eingetreten sind.
In der Hektik eines Unfalls wird oft vergessen, die Daten des Unfallgegners aufzunehmen. Falls Sie ein Mobiltelefon oder eine Kamera zur Hand haben fotografieren Sie die Unfallstelle und Vorder- und Rückseite des anderen Fahrzeugs, so dass die Nummernschilder gut erkennbar sind.

Wenn es zu Verletzungen gekommen ist und/ oder der Schaden erheblich ist, sollte die Polizei hinzugezogen werden.

Lassen Sie sich das Aktenzeichen geben. Rufen Sie nicht die gegnerische Fahrzeugversicherung an und lassen Sie sich auf keinerlei Diskussionen ein. Die Versicherung vertritt nicht Ihre, sondern die eigenen Interessen.
Rufen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens an. Bei einem nicht verschuldeten Unfall werden die Anwaltskosten in der Regel von der Gegenseite getragen.

Sollte der Schaden größer sein, d.h. über 800.- EUR, sollten Sie das beschädigte Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachten lassen.
Ihnen steht zumindest für die Dauer der Reparatur entweder ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu.
Sollten Sie einen Personenschaden erlitten haben, steht Ihnen Schmerzensgeld, eventuell auch Verdienstausfall und ein Haushaltsführungsschadensersatz zu.

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